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Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe


 





Die EU-Verordnung EG 178/2002, oft als 'General Food Law' bezeichnet, hat zum Ziel die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Sie verpflichtet allen Unternehmen, die Lebensmittel herstellen und vertreiben die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherzustellen, d.h.  die Herkunft von Produkten und Bestandteilen soll jederzeit traciert werden können. Mit anderen Worten, wenn ein verunreinigtes Lebensmittel vorgefunden wird, muss die Ursache schnell gefunden werden.

La Lorraine Bakery Group gewährleistet die Rückvervolgbarkeit ihrer Produkte folgendermaßen:

  • Wir können die Warenflüsse von unseren Lieferanten lückenlos nachverfolgen.
  • Wir haben ein System etabliert mittels dessen Rohstoffe, Halbfertigwaren und Endprodukte auf allen Stufen ihrer Vermarktung vervolgt werden können.
  • Alle verpackten Endprodukte bekommen ein Etikett mit Loscodierung, so dass
    • Produktpartie
    • Produktionstag
    • Produktionslinie

          uns jederzeit bekannt sind.

  • Das System wurde so erstellt, dass auch der Abnehmer immer feststellbar ist.

 


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