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Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe |
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Die EU-Verordnung EG 178/2002, oft als 'General Food Law' bezeichnet, hat zum Ziel die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Sie verpflichtet allen Unternehmen, die Lebensmittel herstellen und vertreiben die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherzustellen, d.h. die Herkunft von Produkten und Bestandteilen soll jederzeit traciert werden können. Mit anderen Worten, wenn ein verunreinigtes Lebensmittel vorgefunden wird, muss die Ursache schnell gefunden werden. La Lorraine Bakery Group gewährleistet die Rückvervolgbarkeit ihrer Produkte folgendermaßen:
uns jederzeit bekannt sind.
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